Klimaanlage in Miete und Eigentumswohnung
Für ein Split-Gerät brauchst du als Mieter die Erlaubnis des Vermieters, weil Wand und Fassade betroffen sind (Verbraucherzentrale). In der Eigentümergemeinschaft ist es eine bauliche Veränderung mit Beschluss, ein Anspruch darauf ist laut Bundesgerichtshof möglich (Urteil vom 17.07.2026). Information und Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand 13.10.2026.
Was du als Mieter brauchst
- Split-Gerät oder Monoblock mit Wanddurchbruch: vorher die schriftliche Erlaubnis.
- Mobiles Split-Gerät: Erlaubnis, sobald das Außenteil an Balkon oder Fassade befestigt wird.
- Sonnenschutz außen wie Markise oder Außenrollo: ebenfalls nur mit Erlaubnis. Innen angebrachter Sonnenschutz oder innen geklebte Folie geht in der Regel ohne Absprache.
- Ein Urteil, das Mietern einen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt, haben wir nicht gefunden. Eine gesetzliche Höchsttemperatur für Wohnungen gibt es nicht.
Quellen: Verbraucherzentrale: Klimaanlage installieren, was ist zu beachten?, 04.08.2026 · Stiftung Warentest: Klimageräte im Test, 27.05.2026 · Deutscher Mieterbund: Mehr Hitzeschutz für Mieterinnen und Mieter, 06.08.2026 · Verbraucherzentrale: Hitzeschutz bei Bau und Sanierung mitdenken, 31.10.2025
Eigentumswohnung: das BGH-Urteil 2026
Der Bundesgerichtshof hat am 17.07.2026 entschieden: Ein Split-Gerät mit Durchbohrung der Fassade ist eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG und braucht einen Beschluss. Ein Anspruch darauf besteht, wenn kein anderer Eigentümer über das unvermeidliche Maß beeinträchtigt wird (§ 20 Abs. 3 WEG), notfalls per Beschlussersetzungsklage (Az. V ZR 162/25).
Stört das Gerät später durch Lärm, kommen zuerst zeitliche Beschränkungen in Betracht, nicht die Stilllegung.
Quellen: Bundesgerichtshof, Urteil V ZR 162/25, Pressemitteilung 130/2026, 17.07.2026
Wie laut darf das Außengerät sein?
Maßgeblich ist die TA Lärm, gemessen 0,5 Meter vor dem nächsten Fenster. Nachts (22 bis 6 Uhr) gelten 35 dB(A) im reinen Wohngebiet, 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet und 45 dB(A) im Misch-, Dorf- oder Kerngebiet.
Die Länder geben dazu eine Abstandstabelle heraus: Je lauter das Gerät, desto weiter weg muss das nächste Fenster sein. Der Pegel ist die Schallleistung des Geräts plus Zuschläge für Wände in der Nähe und Töne, minus Abschirmung.
| Pegel | reines Wohngebiet | allgemeines Wohngebiet | Misch, Dorf, Kern |
|---|---|---|---|
| 48 dB | 3,0 m | 1,4 m | 1,0 m |
| 50 dB | 3,9 m | 1,9 m | 1,0 m |
| 52 dB | 5,2 m | 2,6 m | 1,2 m |
| 55 dB | 7,6 m | 3,9 m | 1,9 m |
| 58 dB | 10,9 m | 5,9 m | 3,0 m |
| 60 dB | 13,9 m | 7,6 m | 3,9 m |
| 65 dB | 23,7 m | 13,9 m | 7,6 m |
| 70 dB | 34,4 m | 23,7 m | 13,9 m |
Quellen: LAI-Leitfaden Lärm bei stationären Geräten (Kurzfassung), 28.08.2023
Fragen zu Miete und Eigentum
Darf ich in der Mietwohnung eine Klimaanlage einbauen?
Quelle: Verbraucherzentrale: Klimaanlage installieren, was ist zu beachten?, 04.08.2026 · Stiftung Warentest: Klimageräte im Test, 27.05.2026
Muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen?
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil V ZR 162/25, Pressemitteilung 130/2026, 17.07.2026
Wie laut darf eine Klimaanlage nachts sein?
Quelle: LAI-Leitfaden Lärm bei stationären Geräten (Kurzfassung), 28.08.2023
Weitere Themen
Information und Orientierung, keine Rechts-, Förder- oder Energieberatung. Geräte: Vergleich nach Herstellerangaben und EU-Energielabel, kein eigener Test. Preise schwanken, maßgeblich ist das Angebot am Kauftag.