Ladesäulen und E-Bike-Ladepunkte in deiner Nähe
Tipp auf „Mein Standort“ und sieh die 20 nächsten Ladestationen für dein E-Auto oder E-Bike, mit Route. Grundlage: 211.214 öffentliche Ladepunkte aus dem Register der Bundesnetzagentur (Stand 30.09.2026) und 4.170 E-Bike-Ladepunkte aus OpenStreetMap (Stand 10.10.2026).
Dein Standort bleibt in deinem Browser. Er geht nicht an uns und wird nicht gespeichert.
- bis 22 kW
- über 22 kW
- ab 50 kW
- ab 150 kW
- E-Bike-Ladepunkt
- dein Ort
Entfernung in Luftlinie. Belegung und Preise zeigt das Register nicht. Daten: Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur.de), Stand 30.09.2026, Lizenz CC BY 4.0, zusammengefasst nach Betreiber und Adresse. Kartengrundlage: Natural Earth (gemeinfrei).
Entfernung in Luftlinie. Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, Lizenz ODbL, Stand 10.10.2026. Nur Ladepunkte, die eindeutig fürs Rad gedacht sind, ohne Auto-Ladesäulen. OpenStreetMap pflegen Freiwillige, die Daten können lückenhaft sein und nicht überall stimmen. Fehlt ein Ladepunkt, kannst du ihn selbst auf openstreetmap.org eintragen. Kartengrundlage: Natural Earth (gemeinfrei).
Laden ohne Ärger
Normal- oder Schnellladen: was heißt das?
kW (Kilowatt) ist die Ladeleistung: je höher, desto mehr Strom fließt pro Stunde. Ein Normalladepunkt hat höchstens 22 kW, meist Wechselstrom (AC) mit Typ-2-Stecker, ideal beim Einkaufen, bei der Arbeit oder über Nacht. Alles über 22 kW zählt nach EU-Recht als Schnellladepunkt. Gemeint ist im Alltag meist Gleichstrom (DC) mit CCS-Stecker ab 50 kW, an Autobahnen oft 150 kW und mehr.
Wie schnell es wirklich geht, entscheidet auch dein Auto: Lädt es höchstens mit 50 kW, bringt dir eine 300-kW-Säule nicht mehr. Die Werte deines Modells findest du im Modell-Finder.
Begriffe nach Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR), Artikel 2.
Bezahlen ohne Vertrag: Ad-hoc-Laden
Seit dem 13.04.2024 gilt in der ganzen EU die AFIR. Sie verlangt, dass du an jedem öffentlichen Ladepunkt ohne Vertrag und ohne Anmeldung laden kannst. Neue Ladepunkte ab 50 kW brauchen dafür einen Kartenleser oder kontaktloses Bezahlen, kleinere dürfen auch einen QR-Code nutzen. Ab dem 01.01.2027 müssen auch ältere Schnelllader ab 50 kW an den großen europäischen Fernstraßen (TEN-V) nachgerüstet sein. Die Preise müssen transparent und einfach vergleichbar sein.
In der Liste steht „Bankkarte“, wenn der Betreiber im Register Debit- oder Kreditkarte angibt.
Quelle: Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR), Artikel 5 und 26. Information und Orientierung, keine Rechtsberatung.
Quelle, Stand und Grenzen der Daten
Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur.de), Stand 30.09.2026, Lizenz CC BY 4.0. Wir fassen Ladesäulen desselben Betreibers an derselben Adresse zu einem Standort zusammen (64.772 Standorte) und zeigen je Standort die höchste Leistung eines Ladepunkts. Wir übernehmen den neuen Stand einmal im Monat.
464 Ladeeinrichtungen zeigen wir nicht auf der Karte, weil ihre Koordinate fehlt oder mehr als 30 km von ihrer Postleitzahl entfernt liegt. In den Zahlen oben sind sie enthalten. Bei 179 Standorten nennt das Register dieselbe Adresse für mehrere, weit auseinanderliegende Orte; dort zeigen wir keine Adresse, die Route führt zur Koordinate.
Das Register enthält nur Ladesäulen, deren Betreiber das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur abgeschlossen haben. Belegung und Preise zeigt das Register nicht, Öffnungszeiten und Bezahlarten nur, wenn der Betreiber sie angibt. Alle Angaben machen die Betreiber selbst, einzelne Koordinaten können danebenliegen. Prüf vor der Fahrt die Adresse.