Die Heizungsförderung KfW 458 schließt Luft-Luft-Wärmepumpen nicht aus. Die KfW nennt als Beispiel eine Split-Anlage, die eine Nachtspeicherheizung ersetzt.
Bedingungen laut BEG-Richtlinie 2026: bis 12 kW eine jahreszeitbedingte Effizienz (ηs) von mindestens 181 Prozent und Klasse A++ oder A+++, Eintrag in der BAFA-Liste und eine Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl ab 3,0 mit Nachweis. Ab 01.01.2028 werden nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel wie R290 gefördert.
Offen ist, wie der Nachweis der Jahresarbeitszahl bei Split-Geräten praktisch geführt wird. Kläre das vor dem Auftrag mit dem Fachbetrieb oder einer Energieberatung. Antragslotse KfW 458