Muss ich meine alte Gasheizung austauschen?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) ist die Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren gestrichen. Eine laufende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder neu eingebaut werden, ab 2029 aber nur mit steigendem Bio-Anteil.
Was ist die Bio-Treppe?
Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen ab 2029 einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 ab 2030, 30 ab 2035, 60 ab 2040 (§ 43 GModG). Bis Ende 2034 zählt auch eine Hybridheizung mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse.
Ist das neue Heizungsgesetz endgültig?
Es gilt, ist aber umstritten: Die Deutsche Umwelthilfe hat mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wir prüfen den Stand monatlich und zeigen ihn mit Datum.