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Heizungsgesetz: Was gilt für deine Heizung?

Das Heizungsgesetz heißt seit 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht und die Austauschpflicht für alte Kessel sind gestrichen, deine Heizung darf weiterlaufen. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil. Prüf in drei Fragen, was das für dich heißt. Stand 11.10.2026.

Heizungs-Check

Drei Fragen, eine klare Antwort

1Womit heizt du heute?
Was ist gemeint?

Gemeint ist der Wärmeerzeuger im Haus oder in der Wohnung. Bei Fernwärme zählt das Netz, nicht ein eigener Kessel.

2Was hast du vor?
Was ist gemeint?

Steht ein Tausch an, weil die Heizung alt oder kaputt ist, wähl den Weg, den du dir vorstellst.

3Wohnst du selbst darin oder vermietest du?
Was ist gemeint?

Bei Mietwohnungen teilt das Gesetz bestimmte Kosten zwischen Vermieter und Mieter auf.

Information und Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Gesetzestext (BGBl. 2026 I Nr. 226).

§ 43 GModG

Die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen

Gilt nur für Heizungen, die neu eingebaut werden. Bis Ende 2034 zählt auch eine Hybridheizung mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse.

  1. ab 01.01.2029
    mindestens 10 Prozent klimaneutraler Brennstoff
  2. ab 01.01.2030
    mindestens 15 Prozent klimaneutraler Brennstoff
  3. ab 01.01.2035
    mindestens 30 Prozent klimaneutraler Brennstoff
  4. ab 01.01.2040
    mindestens 60 Prozent klimaneutraler Brennstoff

Was gerade gilt

Gilt

KfW-Heizungsförderung: 30 Prozent plus Klimabonus 16 Prozent

Der Klimabonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Noch ? Tage bis zur ersten Absenkung.

seit 21.07.2026 · geprüft 10.10.2026Quellen: KfW 458 · Verbraucherzentrale
Entwurf

CO2-Preis 2027: weiter 55 bis 65 Euro je Tonne geplant

Der Bundestag stimmt am 15.10.2026 ab. Der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr startet erst 2028.

Abstimmung 15.10.2026 · geprüft 10.10.2026Quellen: Bundestag Textarchiv · DEHSt zu ETS 2

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Gasheizung austauschen?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) ist die Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren gestrichen. Eine laufende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder neu eingebaut werden, ab 2029 aber nur mit steigendem Bio-Anteil.
Was ist die Bio-Treppe?
Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen ab 2029 einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 ab 2030, 30 ab 2035, 60 ab 2040 (§ 43 GModG). Bis Ende 2034 zählt auch eine Hybridheizung mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse.
Ist das neue Heizungsgesetz endgültig?
Es gilt, ist aber umstritten: Die Deutsche Umwelthilfe hat mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wir prüfen den Stand monatlich und zeigen ihn mit Datum.

Quellen: Gleiss Lutz: Überblick über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz · Gebäudeforum klimaneutral (dena): Biotreppe im GModG · solarserver: DUH-Verfassungsbeschwerde · CO2-Kostenaufteilungsgesetz, Anlage (Stufenmodell)