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Nebenkostenabrechnung prüfen

Im Schnitt zahlten Mieter 2024 laut Mieterbund 2,67 Euro je Quadratmeter und Monat an Nebenkosten, mit allen denkbaren Posten bis zu 3,68 Euro. Verwaltung und Reparaturen dürfen nie umgelegt werden, Kabelfernsehen seit Juli 2024 nicht mehr. Einwände sind bis 12 Monate nach Zugang möglich. Information und Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand 13.10.2026.

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Postendu, € je m² und MonatDurchschnitt

Unsere Prüfregel: mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt des Mieterbunds heißt Belege ansehen. Laut BGH beweist der Durchschnitt allein keinen Fehler. Quellen: Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel (Abrechnungsjahr 2024), 18.12.2025 · Deutscher Mieterbund: Alle Betriebskostenarten im Überblick (PDF), 18.12.2025 · § 1 Betriebskostenverordnung (nicht umlagefähig), 13.10.2026 · § 2 Betriebskostenverordnung (Kostenarten), 13.10.2026 · § 556 BGB (Fristen, Belege), 01.01.2025 · BGH VIII ZR 340/10 (Wirtschaftlichkeit), Berliner Mieterverein, 06.07.2011

Nicht umlagefähig

Was nie in die Nebenkosten gehört

  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Kontoführung, Porto.
  • Instandhaltung und Reparaturen, auch wenn sie als Wartung bezeichnet sind.
  • Kabel-TV-Grundgebühren für Zeiträume ab 01.07.2024 (Ende des Nebenkostenprivilegs).
  • Sonstige Betriebskosten, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag stehen.

Quellen: § 1 Betriebskostenverordnung (nicht umlagefähig), 13.10.2026 · § 2 Betriebskostenverordnung (Kostenarten), 13.10.2026

Durchschnitt

Was andere zahlen

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds wertet Abrechnungen für rund 12,4 Millionen Quadratmeter aus. Er ist ein Anhaltspunkt: Laut Bundesgerichtshof beweist eine Abweichung vom Durchschnitt allein noch keinen Fehler, sie ist aber ein guter Grund, die Belege anzusehen.

Quellen: Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel (Abrechnungsjahr 2024), 18.12.2025 · Deutscher Mieterbund: Alle Betriebskostenarten im Überblick (PDF), 18.12.2025 · BGH VIII ZR 340/10 (Wirtschaftlichkeit), Berliner Mieterverein, 06.07.2011 · BGH VIII ZR 6/24 (Wirtschaftlichkeit), Berliner Mieterverein, 20.05.2026

Was tun

So gehst du bei Fehlern vor

  1. Einwände bis 12 Monate nach Zugang schriftlich erheben.
  2. Belege einsehen, auch die Originale. Seit 2025 darf der Vermieter sie elektronisch bereitstellen.
  3. Bei Zweifeln „unter Vorbehalt“ zahlen oder Rat beim Mieterverein holen.

Quellen: § 556 BGB (Fristen, Belege), 01.01.2025 · BGH VIII ZR 66/20 (Originalbelege), Leitsätze, 15.12.2021 · Verbraucherzentrale: Heizkostenabrechnungen prüfen, 24.09.2026

Fragen

Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wie hoch sind Nebenkosten im Durchschnitt?
Laut Betriebskostenspiegel des Mieterbunds 2,67 Euro je Quadratmeter und Monat (Abrechnungsjahr 2024), mit allen denkbaren Posten bis zu 3,68 Euro. Heizung und Warmwasser machen davon 1,32 Euro aus.
Quelle: Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel (Abrechnungsjahr 2024), 18.12.2025
Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten und Reparaturen nie, Kabelfernsehen seit Juli 2024 nicht mehr, sonstige Kosten nur, wenn sie im Mietvertrag stehen.
Quelle: § 1 Betriebskostenverordnung (nicht umlagefähig), 13.10.2026 · § 2 Betriebskostenverordnung (Kostenarten), 13.10.2026
Wie lange kann ich einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung. Danach sind Einwände in der Regel ausgeschlossen.
Quelle: § 556 BGB (Fristen, Belege), 01.01.2025
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Information und Orientierung, keine Rechts- oder Energieberatung. Verbindlich sind Gesetz, Vertrag und im Streit die Gerichte. Bei Fragen helfen Verbraucherzentrale und Mieterverein.