CSRD: Muss dein Unternehmen berichten?
Seit dem Omnibus der EU müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz einen Nachhaltigkeitsbericht schreiben, erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Für alle anderen gilt: Du musst nichts liefern, kannst aber mit dem freiwilligen Standard (VSME) Kundenanfragen einfach beantworten. EU-Recht nach Omnibus I gilt. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist noch nicht beschlossen (Stand 10.10.2026).
Vier Fragen, eine klare Antwort
Information und Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen frag deinen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
Was willst du wissen?
CSRD-Omnibus: Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 18.03.2026 gilt in der EU: Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz müssen ab 2027 berichten.
Was ist der Omnibus?
Omnibus heißt hier: ein Gesetzespaket, das mehrere EU-Regeln auf einmal ändert. Der Omnibus I ist die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24.02.2026. Sie stand am 26.02.2026 im Amtsblatt und gilt seit dem 18.03.2026. Sie ändert vor allem die CSRD und die Lieferketten-Richtlinie CSDDD.
Die neuen Grenzen
Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen oder Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Beide Bedingungen müssen zutreffen. Die Bilanzsumme zählt nicht mehr. Vorher reichten 2 von 3 Merkmalen: 250 Beschäftigte, 50 Mio. Euro Umsatz, 25 Mio. Euro Bilanzsumme.
Ab wann?
Die neuen Grenzen gelten für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027. Der erste Bericht kommt also 2028. Die EU-Länder müssen die Änderungen bis zum 19.03.2027 in eigenes Recht übernehmen.
Was noch wegfällt
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind nicht mehr erfasst. Branchenstandards sind gestrichen. Die Prüfung bleibt dauerhaft bei begrenzter Sicherheit, eine strengere Prüfung kommt nicht.
Schutz für kleinere Firmen
Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten dürfen Datenanfragen ihrer berichtspflichtigen Kunden ablehnen, soweit sie über den freiwilligen Standard hinausgehen. Das heißt Value-Chain-Cap, auf Deutsch Obergrenze in der Wertschöpfungskette.
Wie viele Firmen sind betroffen?
In Deutschland rechnet der Rechtsausschuss des Bundestags mit rund 1.430 berichtspflichtigen Unternehmen ab 2029. Vorher wären es rund 15.250 gewesen. Das sind rund 90 Prozent weniger.
Quellen: EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 · Bundestag: Ausschussdrucksache 21(6)73, 31.03.2026 · Latham & Watkins: Omnibus im Amtsblatt, 02/2026
CSRD-Berichtspflicht: Wer muss berichten?
Berichten muss nur, wer mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz hat, gerechnet für die ganze Gruppe.
Die zwei Grenzen
Mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Bei einer Gruppe rechnest du alle Firmen zusammen. Liegt die Gruppe darüber, berichtet die Muttergesellschaft für alle.
So zählst du Beschäftigte
Nach § 267 Abs. 5 HGB zählt der Durchschnitt aus vier Stichtagen: 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. Beschäftigte im Ausland zählen mit, Azubis nicht. Ob künftig Köpfe oder Vollzeitstellen zählen, war in der Bundestagsanhörung strittig.
Zwei Jahre hintereinander
Der deutsche Entwurf verweist auf § 267 Abs. 4 HGB. Danach greift eine Größengrenze in der Regel erst, wenn du sie an zwei Abschlussstichtagen hintereinander überschreitest. Ausnahme: Neugründung oder Umwandlung.
Tochterfirmen
Eine Tochter muss keinen eigenen Bericht schreiben, wenn sie im Konzernbericht der Mutter steckt und in ihrem Lagebericht darauf verweist. Das gilt jetzt auch für börsennotierte Töchter.
Konzerne außerhalb der EU
Eine EU-Tochter oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz berichtet, wenn die Gruppe in der EU zwei Jahre hintereinander je mehr als 450 Mio. Euro Umsatz hatte. Laut deutschem Entwurf ab Geschäftsjahr 2028.
Nicht mehr erfasst
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen und alle Firmen unter den Grenzen. Für sie gibt es den freiwilligen Standard VSME.
Quellen: EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 · § 267 HGB, abgerufen 10.10.2026 · WPK: Fragen und Antworten zur CSRD, 22.04.2026 · Bundestag Textarchiv: Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, 04/2026
VSME: Der freiwillige Standard für kleinere Unternehmen
Der VSME ist ein kostenloser, freiwilliger Berichtsstandard, mit dem du Datenanfragen von Kunden und Banken einheitlich beantwortest.
Was ist der VSME?
VSME steht für Voluntary Standard for SMEs, also freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen. Die EU-Kommission hat ihn am 30.07.2025 empfohlen. Seit dem 24.09.2026 ist er als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 rechtlich verankert und heißt dort einfach freiwilliger Standard (VS).
Basismodul
11 Angaben (B1 bis B11): Berichtsgrundlage, Maßnahmen, Energie und Treibhausgase, Verschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcen und Abfall, Beschäftigte, Arbeitsschutz, Vergütung und Schulung, Korruptionsurteile. Gedacht für Kleinstbetriebe, Mindestumfang für alle. Einige Punkte sind für Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten freiwillig.
Umfassendes Modul
9 weitere Angaben (C1 bis C9): Geschäftsmodell, Klimaziele, Klimarisiken, Menschenrechte, Frauenanteil in der Leitung und mehr. Gedacht für das, was Banken, Investoren und Großkunden erfahrungsgemäß fragen. Geht nur zusammen mit dem Basismodul.
Wofür es dir nützt
Du sammelst die Daten einmal und nutzt sie für viele Fragebögen, Bankgespräche und Ausschreibungen. Ab Geschäftsjahr 2027 ist der Standard zugleich die Obergrenze für CSRD-Anfragen deiner Kunden, wenn du höchstens 1.000 Beschäftigte hast.
Kostenlose Werkzeuge
Die DNK-Plattform des Bundes führt dich Schritt für Schritt durch den VSME und erstellt ein PDF. EFRAG bietet eine Excel-Vorlage mit XBRL-Umwandlung. DRSC, DIHK und IHKs machen im Oktober 2026 Infoveranstaltungen.
Quellen: EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, 21.09.2026 · EUR-Lex: Empfehlung (EU) 2025/1710, 05.08.2025 · DNK-Plattform (kostenlos), 02.03.2026 · EFRAG: VSME Digital Template und XBRL, abgerufen 10.10.2026 · DRSC: Infoveranstaltungen zum VS, 02.10.2026
Nachhaltigkeitsbericht: Was drinsteht (ESRS)
Ein CSRD-Bericht folgt den europäischen Standards ESRS und steht als eigener Teil im Lagebericht.
Wo steht der Bericht?
Als eigener Abschnitt im Lagebericht, nicht mehr als separate Broschüre. Er wird geprüft und digital ausgezeichnet veröffentlicht. Laut deutschem Entwurf gilt das digitale Format ab Geschäftsjahr 2027.
Die Standards
ESRS 1 und 2 regeln Grundsätze und allgemeine Angaben. Dazu kommen Umwelt (E1 Klima, E2 Verschmutzung, E3 Wasser, E4 Biodiversität, E5 Ressourcen), Soziales (S1 eigene Beschäftigte, S2 Beschäftigte in der Lieferkette, S3 Gemeinschaften, S4 Verbraucher) und G1 Unternehmensführung.
Doppelte Wesentlichkeit
Ein Thema kommt in den Bericht, wenn es in eine von zwei Richtungen wichtig ist. Nach außen: Was macht dein Unternehmen mit Menschen und Umwelt? Nach innen: Was machen Nachhaltigkeitsthemen mit deinem Geld, zum Beispiel CO2-Preis oder Hochwasser? Eine Richtung reicht.
Die vereinfachten ESRS
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 gilt ab Geschäftsjahr 2027. Laut EU-Kommission sinken die Pflicht-Datenpunkte um über 60 Prozent und alle Datenpunkte um über 70 Prozent. Die Wesentlichkeitsanalyse darf von oben nach unten laufen: Du startest bei Strategie und Geschäftsmodell statt jede Auswirkung einzeln zu prüfen.
Wahlrecht für 2026
Für das Geschäftsjahr 2026 darfst du die alten ESRS, die neuen ESRS oder die alten mit Erleichterungen nutzen. Du musst im Bericht sagen, welche Fassung du nimmst.
Was kleinere Firmen nutzen
Wer nicht berichtspflichtig ist, nimmt den freiwilligen Standard VSME. Er ist deutlich kürzer und braucht keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
Quellen: EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 (ESRS), 21.09.2026 · EU-Kommission: Pressemitteilung zu den überarbeiteten ESRS, 03.07.2026 · WPK: Fragen und Antworten zur CSRD, 22.04.2026
Zulieferer: Was dein Großkunde verlangen darf
Hast du höchstens 1.000 Beschäftigte, darf dein CSRD-pflichtiger Kunde ab 2027 für seinen Bericht nur die Daten aus Anhang II des freiwilligen Standards verlangen.
Wer ist geschützt?
Unternehmen in der Wertschöpfungskette mit höchstens 1.000 Beschäftigten. Das EU-Recht nennt sie geschützte Unternehmen. Der Schutz gilt ab Geschäftsjahr 2027.
Was der Kunde höchstens verlangen darf
Nur Datenpunkte aus Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560. Dazu gehören: Berichtsgrundlage (B1), Energieverbrauch und geschätzte Treibhausgase (B3), Wasserentnahme (B6), Abfall und Recycling (B7), Beschäftigte nach Vertrag und Geschlecht (B8), Arbeitsunfälle (B9), Mindestlohn, Tarif, Schulungsstunden (B10), Produkte und Märkte (C1), Fluktuation (C5), Verhaltenskodex und Beschwerdeweg (C6), Menschenrechtsvorfälle (C7).
Was du ablehnen darfst
Alles, was für den CSRD-Bericht des Kunden darüber hinausgeht. Nach dem deutschen Entwurf sind Vertragsklauseln, die mehr verlangen, insoweit unwirksam. Der Prüfer des Kunden darf ihm das Prüfurteil nicht verweigern, nur weil du solche Daten nicht geliefert hast.
Keine Lieferpflicht
Der Cap ist eine Obergrenze, keine Pflicht. Ob du überhaupt lieferst, regelt dein Vertrag. Anfragen für andere Zwecke, etwa Kreditprüfung der Bank oder Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz, fallen nicht unter den Cap.
Mehr als 1.000 Beschäftigte?
Dann bist du nicht geschützt, auch wenn du wegen des Umsatzes nicht selbst berichten musst.
So antwortest du klug
Frag nach, ob die Anfrage für einen CSRD-Bericht ist. Biete einen VSME-Bericht an. Kennzeichne Zusatzwünsche als freiwillig.
Quellen: EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Art. 3 und Anhang II, 21.09.2026 · EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, Art. 19a, 29a, 34, 26.02.2026 · Bundestag: Ausschussdrucksache 21(6)73, § 289c Abs. 4a HGB-E, 31.03.2026
CSRD-Fristen: Wer berichtet wann?
Die meisten Pflichtigen berichten erstmals 2028 über das Geschäftsjahr 2027, Konzerne von außerhalb der EU 2029.
Welle 1
Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, vor allem börsennotierte Firmen, Banken, Versicherer. Nach EU-Recht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026. Die EU-Länder dürfen sie für 2025 und 2026 befreien, wenn sie unter den neuen Grenzen liegen. Deutschland will das laut Entwurf tun.
Neue Pflichtige
Alle Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz ab Geschäftsjahr 2027, Bericht 2028. In Deutschland laut Bundestag rund 1.076 Unternehmen.
Konzerne außerhalb der EU
Ab Geschäftsjahr 2028, Bericht 2029. In Deutschland laut Bundestag rund 200 Fälle.
Stop-the-clock
Die Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14.04.2025 hatte die zweite und dritte Welle schon um zwei Jahre verschoben. Der Omnibus hat danach die Grenzen neu gezogen und die dritte Welle (börsennotierte KMU) gestrichen.
Deutschland hängt hinterher
Die CSRD hätte bis 06.07.2024 umgesetzt sein müssen, die Verschiebung bis 31.12.2025. Beide Fristen hat Deutschland verpasst. Das Umsetzungsgesetz wartet im Bundestag auf die Schlussabstimmung.
Quellen: EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 · EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/794 (Stop-the-clock), 16.04.2025 · Bundestag: Ausschussdrucksache 21(6)73, 31.03.2026
Kosten und kostenlose Hilfe
Der Bundestag schätzt den Aufwand der deutschen Wirtschaft auf rund 172 Mio. Euro pro Jahr, für kleinere Firmen gibt es kostenlose Werkzeuge.
Was es die Wirtschaft kostet
Laut Rechtsausschuss sinkt der laufende Aufwand durch den Omnibus von rund 1,65 Mrd. auf rund 172 Mio. Euro pro Jahr, der einmalige Aufwand von rund 881 Mio. auf rund 99 Mio. Euro. Geteilt durch rund 1.430 Unternehmen sind das im Schnitt rund 120.000 Euro pro Jahr (eigene Rechnung, nur ein Durchschnitt).
Weniger Aufwand durch neue ESRS
Die EU-Kommission erwartet durch die vereinfachten ESRS über 30 Prozent weniger Berichtskosten je Unternehmen.
VSME-Bericht
Für die Kosten eines VSME-Berichts haben wir keine belastbare amtliche Zahl gefunden. Mit den kostenlosen Werkzeugen fallen vor allem eigene Arbeitsstunden an.
Kostenlos
DNK-Plattform des Bundes (VSME- und CSRD-Modul), EFRAG-Excel-Vorlage, Infoveranstaltungen von DRSC, DIHK und IHKs, Beratung durch deine IHK.
Beratungsförderung
Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten, der Zuschuss beträgt 50 Prozent in den alten und 80 Prozent in den neuen Bundesländern. Antrag vor Beratungsbeginn, die aktuelle Richtlinie gilt bis 31.12.2026. Ob eine reine Nachhaltigkeitsberatung passt, kläre vorher mit dem BAFA.
Quellen: Bundestag: Ausschussdrucksache 21(6)73, 31.03.2026 · EU-Kommission: Pressemitteilung ESRS, 03.07.2026 · ESF Plus: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, abgerufen 10.10.2026 · IHK Cottbus: BAFA-Beratungsförderung, abgerufen 10.10.2026 · DNK: Kostenloses VSME-Tool, 02.03.2026
Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
Der Bericht wird mit begrenzter Sicherheit geprüft, in Deutschland laut Entwurf nur von Wirtschaftsprüfern.
Begrenzte Sicherheit
Der Prüfer sagt am Ende: Mir ist nichts aufgefallen, was gegen die Richtigkeit spricht. Das ist weniger streng als die Prüfung des Jahresabschlusses. Nach dem Omnibus bleibt es dauerhaft dabei.
Wer prüfen darf
Laut Regierungsentwurf nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, also dein Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer. Umweltgutachter und andere Anbieter nicht, weil es für sie in Deutschland keine gleichwertigen Regeln gibt. Das war in der Anhörung umstritten.
Prüfungsstandards
Die EU-Kommission soll bis 01.07.2027 einheitliche Standards für die Prüfung erlassen. Bis dahin gelten nationale oder berufsständische Grundsätze.
Was du vorbereiten solltest
Saubere Datenquellen, dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse, klare Verantwortliche. Sprich früh mit deinem Prüfer.
Quellen: WPK: Fragen und Antworten zur CSRD (2.2, 2.3), 22.04.2026 · EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 · IDW: Stellungnahme zum Änderungsantrag, 04/2026
CSRD in Deutschland: Stand des Umsetzungsgesetzes
Das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz ist noch nicht beschlossen, bis dahin gilt die alte nichtfinanzielle Erklärung.
Wo das Gesetz steht
Kabinett am 03.09.2025, Bundestag Drucksache 21/1857, Änderungsantrag der Koalition mit den Omnibus-Regeln am 31.03.2026, Anhörung im Rechtsausschuss am 13.04.2026. Die Schlussabstimmung im Bundestag steht aus (Stand 10.10.2026).
Was bis dahin gilt
Die CSRD wirkt in Deutschland nicht direkt. Es gilt weiter die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b bis 289e HGB. Sie trifft große börsennotierte Firmen, Banken und Versicherer mit mehr als 500 Arbeitnehmern, laut WPK rund 500 Unternehmen.
Was der Entwurf vorsieht
Ab Geschäftsjahr 2027 die neuen EU-Grenzen. Für 2025 und 2026 nur Unternehmen von öffentlichem Interesse über 1.000 Arbeitnehmer und 450 Mio. Euro, rund 160 Firmen. Value-Chain-Cap ins HGB. Prüfung nur durch Wirtschaftsprüfer.
Was umstritten ist
Die Rückwirkung für das Geschäftsjahr 2025: Das IDW hält sie für verfassungsrechtlich bedenklich, weil die Berichte schon fertig sind. Außerdem: wer prüfen darf, Köpfe oder Vollzeitstellen, Einbindung der Arbeitnehmervertreter.
Frist der EU
Die Omnibus-Änderungen müssen bis 19.03.2027 umgesetzt sein. Wegen der verpassten CSRD-Frist läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
Quellen: Bundestag: Drucksache 21/1857, 29.09.2025 · Bundestag: Ausschussdrucksache 21(6)73, 31.03.2026 · DRSC: Anhörung und Änderungsantrag, 01.04.2026 · WPK: Fragen und Antworten zur CSRD, 22.04.2026 · IDW: Stellungnahme zum Änderungsantrag, 04/2026
EU-Taxonomie: Kurz erklärt
Wer CSRD-pflichtig ist, muss auch zeigen, welcher Anteil von Umsatz und Investitionen als grün im Sinne der EU-Taxonomie gilt.
Was ist die Taxonomie?
Eine EU-Liste, welche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten (Verordnung (EU) 2020/852). Berichtspflichtige Firmen nennen den Anteil grüner Tätigkeiten an Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx).
Wen sie trifft
Nur die CSRD-Pflichtigen. Durch den Omnibus sind das in Deutschland künftig rund 1.430 Unternehmen. Kleinere Firmen müssen nichts tun.
Was einfacher wird
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 gilt ab Geschäftsjahr 2025. Tätigkeiten unter 10 Prozent von Umsatz, CapEx oder OpEx musst du nicht prüfen. Die Meldebögen haben rund 64 Prozent weniger Datenpunkte. Ein Jahr Aufschub war möglich.
Quellen: EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/73, 08.01.2026 · DRSC: Taxonomie-Rechtsakt im Amtsblatt, 08.01.2026 · HSF Kramer: Taxonomie-Rechtsakt in Kraft, 01/2026
CSRD, Lieferkettengesetz und CSDDD: der Unterschied
Die CSRD ist eine Berichtspflicht, Lieferkettengesetz und CSDDD sind Sorgfaltspflichten.
Der Unterschied in drei Sätzen
Die CSRD verlangt, dass du aufschreibst, wie du mit Nachhaltigkeit umgehst. LkSG und CSDDD verlangen, dass du Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette aktiv suchst und angehst. Die CSDDD gilt nach dem Omnibus erst ab mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz und ab dem 26.07.2029.
Lieferkettengesetz heute
Das deutsche LkSG gilt weiter ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Die Berichtspflicht soll laut Entwurf entfallen, beschlossen ist das noch nicht. Mehr dazu im Bereich Lieferkettengesetz.
Quellen: EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 · Bundestag: Drucksache 21/2474 (LkSG-Änderung), 29.10.2025
Fristen und Termine
- 10.11.2026 · Beschlossen
Vereinfachte ESRS in Kraft, anzuwenden ab Geschäftsjahr 2027. Noch ? Tage. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, Art. 3, 21.09.2026 - 31.12.2026 · Gilt
Letzter Antragstag der aktuellen BAFA-Beratungsförderung für KMU. Noch ? Tage. ESF Plus: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, abgerufen 10.10.2026 - 01.01.2027 · BeschlossenEntwurf
Neue Grenzen, vereinfachte ESRS und Value-Chain-Cap gelten (Geschäftsjahr 2027). Noch ? Tage. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 - 19.03.2027 · Beschlossen
Frist: EU-Länder müssen den Omnibus (CSRD-Teil) umgesetzt haben. Noch ? Tage. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, Art. 5, 26.02.2026 - 01.07.2027 · Beschlossen
Frist: EU-Prüfungsstandards für begrenzte Sicherheit. Noch ? Tage. WPK: Fragen und Antworten zur CSRD (2.2), 22.04.2026 - 2028 · Beschlossen
Erste Berichte der neuen Pflichtigen über das Geschäftsjahr 2027. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 - 01.01.2028 · Beschlossen
Konzerne außerhalb der EU: erstes Geschäftsjahr mit Berichtspflicht. Noch ? Tage. Bundestag: Ausschussdrucksache 21(6)73, 31.03.2026 - 26.07.2028 · Beschlossen
Frist: Umsetzung der CSDDD in nationales Recht. Noch ? Tage. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, Art. 5, 26.02.2026 - 30.04.2029 · Beschlossen
Erster Überprüfungsbericht der EU-Kommission zur CSRD. Noch ? Tage. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, Art. 3, 26.02.2026 - 26.07.2029 · Beschlossen
CSDDD gilt für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz. Noch ? Tage. Latham & Watkins: Omnibus im Amtsblatt, 02/2026 - Termin offen · EntwurfUmstritten
Schlussabstimmung zum CSRD-Umsetzungsgesetz im Bundestag, Termin offen. WPK: Fragen und Antworten zur CSRD, 22.04.2026
Was bisher geschah
- 05.01.2023 · Gilt
CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) in Kraft. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2464, 16.12.2022 - 06.07.2024 · Gilt
Frist zur Umsetzung der CSRD, Deutschland verpasst sie. Bundestag Textarchiv, 04/2026 - 16.04.2025 · Gilt
Stop-the-clock (2025/794) im Amtsblatt: Wellen 2 und 3 um zwei Jahre verschoben. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/794, 16.04.2025 - 30.07.2025 · Gilt
EU-Kommission empfiehlt den VSME (Empfehlung (EU) 2025/1710). EUR-Lex: Empfehlung (EU) 2025/1710, 05.08.2025 - 03.09.2025 · Entwurf
Kabinett beschließt Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes. Bundestag: Drucksache 21/1857, 29.09.2025 - 31.12.2025 · Gilt
Frist zur Umsetzung von Stop-the-clock, Deutschland verpasst sie. KPMG: Stop-the-clock veröffentlicht, 04/2025 - 08.01.2026 · Gilt
Vereinfachte Taxonomie-Regeln (2026/73) im Amtsblatt, gelten ab Geschäftsjahr 2025. DRSC: Taxonomie-Rechtsakt, 08.01.2026 - 26.02.2026 · Gilt
Omnibus I (2026/470) im Amtsblatt. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 - 02.03.2026 · Gilt
Kostenloses VSME-Modul auf der DNK-Plattform startet. DNK: Pressemitteilung, 02.03.2026 - 18.03.2026 · Gilt
Omnibus I in Kraft. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470, 26.02.2026 - 31.03.2026 · Entwurf
Änderungsantrag der Koalition zum CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. DRSC: Anhörung und Änderungsantrag, 01.04.2026 - 13.04.2026 · EntwurfUmstritten
Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Bundestag Textarchiv, 04/2026 - 03.07.2026 · Gilt
EU-Kommission erlässt vereinfachte ESRS und freiwilligen Standard (VS). EU-Kommission: Pressemitteilung, 03.07.2026 - 21.09.2026 · Gilt
ESRS (2026/1563) und VS (2026/1560) im Amtsblatt. DRSC: Rechtsakte im Amtsblatt, 09/2026 - 24.09.2026 · Gilt
Freiwilliger Standard (VS) in Kraft. EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, Art. 4, 21.09.2026
Checkliste in acht Schritten
- 1. Zahlen klären
Ermittle Beschäftigte (Durchschnitt aus vier Stichtagen, ohne Azubis) und Nettoumsatz, bei Gruppen für alle Firmen zusammen. Schau auf die letzten zwei Geschäftsjahre. - 2. Check machen
Beantworte die vier Fragen oben. Das Ergebnis sagt dir, ob du berichten musst, ob der VSME sinnvoll ist oder ob du nichts tun musst. - 3. Pflichtig: Projekt starten
Leg Verantwortliche fest, starte die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach den vereinfachten ESRS und sprich früh mit deinem Wirtschaftsprüfer. Für 2027 brauchst du saubere Daten ab dem 01.01.2027. - 4. Nicht pflichtig: Anfragen sammeln
Leg alle Fragebögen von Kunden und Banken an einen Ort. Notiere, wer fragt und wofür. - 5. Anfragen richtig beantworten
Frag nach, ob die Anfrage für einen CSRD-Bericht ist. Hast du höchstens 1.000 Beschäftigte, verweise ab Geschäftsjahr 2027 auf den freiwilligen Standard. Zusatzwünsche kennzeichnest du als freiwillig. - 6. Basisdaten erfassen
Starte mit dem VSME-Basismodul: Energieverbrauch, geschätzte Treibhausgase, Wasser, Abfall, Beschäftigte, Arbeitsunfälle, Vergütung und Schulung. Kostenlos mit der DNK-Plattform oder der EFRAG-Excel-Vorlage. - 7. Förderung prüfen
Brauchst du Beratung, stell den BAFA-Antrag vor Beratungsbeginn. Die aktuelle Richtlinie gilt nur noch bis 31.12.2026. - 8. Stand verfolgen
Das deutsche Umsetzungsgesetz fehlt noch. Prüf den Stand regelmäßig, wir aktualisieren diese Seite monatlich.
Häufige Fragen zur CSRD
Was ist die CSRD?
Was hat der Omnibus an der CSRD geändert?
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
Ab wann muss ich berichten?
Zählen Köpfe oder Vollzeitstellen?
Gibt es noch eine Grenze bei der Bilanzsumme?
Reicht es, wenn ich die Grenzen ein Jahr lang überschreite?
Gilt die CSRD noch für börsennotierte KMU?
Was gilt in Deutschland, solange das Umsetzungsgesetz fehlt?
Wir haben schon nach CSRD berichtet. Was gilt jetzt für uns?
Mein Großkunde verlangt Nachhaltigkeitsdaten. Muss ich liefern?
Was ist der Value-Chain-Cap?
Was ist der VSME?
Basismodul oder umfassendes Modul: Was brauche ich?
Hilft mir ein VSME-Bericht beim Bankkredit?
Was steht in einem Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS?
Was ist doppelte Wesentlichkeit?
Wie viele Datenpunkte haben die ESRS noch?
Muss der Bericht geprüft werden, und von wem?
Was kostet ein CSRD-Bericht?
Gibt es kostenlose Hilfe oder Förderung?
Was passiert bei Verstößen?
Was ist die EU-Taxonomie und betrifft sie mich?
Was unterscheidet die CSRD vom Lieferkettengesetz und der CSDDD?
Gilt die CSRD auch für Konzerne außerhalb der EU?
Wo wird der Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht?
Muss jede Tochterfirma einen eigenen Bericht schreiben?
Ich führe einen Handwerksbetrieb oder kleinen Mittelständler. Muss ich etwas tun?
Information und Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand 10.10.2026.