KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude
30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 % (80 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €).
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % bis 31.01.2027, dann halbjährlich minus 4 Punkte, ab 01.08.2028 entfallen. Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € zvE (mit Kind pauschal 10.000 € weniger angesetzt). Ab Q1 2027: Wärmepumpe 15 % Grund plus 15 % Wertschöpfungs-Bonus bei EU-Ursprung.
- Eigentümer im Grundbuch, Bestandsgebäude
- Bestätigung zum Antrag (BzA) von Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte
- Gerät auf der BAFA-Wärmeerzeugerliste, Wärmepumpe mit JAZ ab 3,0
- ab Q1 2027 kein Zuschuss, wenn schon eine seit 2008 betriebene erneuerbare Heizung vorhanden ist (Grün zu Grün)
Wann beantragen: Erst Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, dann Antrag in Meine KfW vor Arbeitsbeginn. Bedingung kann nicht nachträglich eingefügt werden.
Quellen: KfW Merkblatt 458, 09/2026, gültig ab 24.09.2026 · KfW-Produktseite 458, abgerufen 2026-10-13 · Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 5.3, 8.3.1, 8.4, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026