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Klimageld: Kommt es, und was wäre es dir wert?

Nein, ein Klimageld ist nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat keins vorgelegt, der Bundestag hat am 20.03.2026 einen Antrag dafür abgelehnt. Würden die 16 Milliarden Euro aus dem CO2-Preis 2025 gleich verteilt, wären das rund 192 € je Person im Jahr. Stattdessen senkt der Bund 2026 die Netzentgelte und streicht die Gasspeicherumlage, bis zu 160 € je Haushalt. Stand 19.10.2026.

Dein Haushalt
Jede Person würde im Modell denselben Betrag bekommen, auch Kinder.
16 Mrd. € Einnahmen 2025 geteilt durch 83,3 Mio. Einwohner. Nicht beschlossen.
Heizen
kWh
Steht auf deiner Gasrechnung. Einfamilienhaus im Schnitt: 20.000 kWh (BDEW). Kein Gas? Trag 0 ein.
Liter
Nur wenn du mit Öl heizt.
Tanken
Liter
Beispiel: 15.000 km mit 7,4 l/100 km. Kein Auto? Trag 0 ein.
Liter
Klimageld minus CO2-Preispro Jahr
-99 € unterm Strich
Modell-Klimageld 384 € für 2 Personen
CO2-Preis 483 € (Heizen 281 €, Tanken 203 €)
Modellrechnung, kein beschlossenes Klimageld. CO2-Preis mit 65 € je Tonne und 19 % Mehrwertsteuer.

So gerechnet

Einnahmen des nationalen Emissionshandels (CO2-Preis auf Heizen und Tanken) 2025: Bundesregierung nach Umweltbundesamt (DEHSt), Meldung vom 12.01.2026 · Bevölkerung Deutschlands, Stichtag 30.06.2026: Statistisches Bundesamt, Meldung vom 22.09.2026 · Gefordertes Klimageld (Antrag der Fraktion Die Linke, nicht beschlossen): Bundestag Drucksache 21/8462 vom 08.10.2026, Ziffer II.1 · CO2-Preis 2026, Zuschlag der ersten Versteigerung am 01.07.2026: EEX Pressemitteilung vom 02.07.2026 · Mehrwertsteuer auf Gas, Heizöl und Sprit: § 12 Abs. 1 UStG · alle Faktoren

Was gerade gilt

Umstritten

Klimageld: nicht beschlossen, nur gefordert

Die Bundesregierung hat kein Klimageld vorgelegt. Der Bundestag hat am 20.03.2026 einen Antrag dafür abgelehnt (CDU/CSU, SPD und AfD dagegen). Ein neuer Antrag der Linken vom 08.10.2026 fordert 320 Euro je Person. Der Auszahlungsweg über Steuer-ID und IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern ist fertig, aber ohne Leistung dahinter.

Stand 19.10.2026 · geprüft 19.10.2026Quellen: Bundestag 20.03.2026: Antrag abgelehnt · Antrag Drucksache 21/8462 · Bundestag zum Auszahlungsweg (hib 08.06.2026)
Beschlossen

CO2-Preis 2027: bleibt bei 55 bis 65 Euro je Tonne

Der Bundestag hat die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 15.10.2026 beschlossen (303 Ja, 210 Nein, 52 Enthaltungen). Der Bundesrat muss noch abschließend beraten, im ersten Durchgang hatte er keine Einwände. Der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr startet erst 2028.

Bundestag 15.10.2026 · geprüft 19.10.2026Quellen: Bundestag Textarchiv 15.10.2026 · DEHSt zu ETS 2
Statt Klimageld

Was der Bund 2026 stattdessen tut

Das Geld aus dem CO2-Preis fließt in den Klima- und Transformationsfonds. Von dort kommt 2026 Entlastung über die Stromrechnung, nicht aufs Konto.

  1. Netzentgelte: 6,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss 2026, danach jährlich 5,525 Milliarden bis 2029. Ein Haushalt mit 3.500 kWh zahlt rund 100 Euro weniger.
  2. Gasspeicherumlage: entfällt 2026. Zusammen mit den Netzentgelten bis zu 160 Euro Entlastung je Haushalt.
  3. Stromsteuer: für Haushalte keine Senkung und kein Termin. Nur Industrie, Land- und Forstwirtschaft zahlen seit 2026 den EU-Mindestsatz.

Quelle: Bundesregierung, Niedrigere Stromkosten, Stand 03.09.2026, geprüft 19.10.2026.

Häufige Fragen

Kommt das Klimageld 2026 oder 2027?
Beschlossen ist nichts. Die Bundesregierung hat kein Klimageld vorgelegt, der Bundestag hat am 20.03.2026 einen Antrag dafür abgelehnt. Ein neuer Antrag der Fraktion Die Linke vom 08.10.2026 fordert es erneut, hat aber als Oppositionsantrag keine Mehrheit. Sobald sich das ändert, steht es hier mit Datum.
Wie hoch wäre das Klimageld?
Das hängt davon ab, was verteilt würde. Der nationale CO2-Preis hat 2025 16 Milliarden Euro eingebracht. Gleich verteilt auf 83,3 Millionen Einwohner wären das rund 192 Euro je Person im Jahr. Der Antrag der Linken fordert 320 Euro je Person. Beides sind Modellwerte, kein Anspruch.
Wohin fließt das Geld aus dem CO2-Preis?
In den Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Daraus werden zum Beispiel die Heizungsförderung, die Gebäudesanierung und 2026 der Zuschuss zu den Stromnetzentgelten bezahlt. Eine direkte Rückzahlung an alle gibt es nicht.
Soll ich meine IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen?
Du kannst, musst aber nicht. Der Auszahlungsweg nach § 139e Abgabenordnung ist fertig: Der Staat könnte Geld direkt auf das Konto überweisen, das zu deiner Steuer-ID gespeichert ist. Übermitteln geht über deine Bank, über ELSTER (Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZSt") oder einen Bevollmächtigten, für Kinder mit Kindergeld macht es die Familienkasse. Mit dem Weg ist aber bisher keine Leistung verbunden. Im Juni 2026 lag für 16,1 Millionen Steuer-IDs ein Konto vor, für 69,9 Millionen nicht.
Was bekomme ich stattdessen?
Für 2026 zahlt der Bund 6,5 Milliarden Euro Zuschuss zu den Stromnetzentgelten und hat die Gasspeicherumlage gestrichen. Ein Haushalt mit 3.500 kWh Strom spart dadurch rund 100 Euro bei den Netzentgelten, mit der Gasspeicherumlage bis zu 160 Euro im Jahr. Die Stromsteuer für Haushalte wird vorerst nicht gesenkt. Das Geld kommt nicht aufs Konto, sondern über eine niedrigere Rechnung.

Information und Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: Bundestag 20.03.2026 · Antrag 21/8462 · Bundestag zum Auszahlungsweg · § 139e AO · BZSt-Merkblatt IBAN · Einnahmen 2025 · Destatis